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Kosten Eine stets wiederkehrende Frage dreht sich um die Betriebskosten der helllichten Anbauten. Grundsätzlich entstehen beim kalten Wintergarten so gut wie keine laufenden Kosten. Anders sieht es hingegen bei Wintergärten aus, die ganzjährig bewohnbar sein sollen. Sie müssen entsprechend mitbeheizt werden. Sofern bei der Konstruktion bereits auf energiesparende Bauweise ausgelegt wurde, sind die Heizkosten recht gut zu kalkulieren.
Dies setzt voraus, dass die Wintergärten von außen mit einer „warme Kante“ versehen sind, einem thermisch getrennten Randverbund bei der Isolierverglasung, der die Wärme nicht ableitet sondern speichert. Der Wintergarten stellt heiztechnisch lediglich eine vergrößerte Wohnraumsituation dar. Bei den unbeheizten sogenannten kalten Wintergärten werden die Falt- oder Schiebetürenelemente einfach zugezogen, sodass der Wintergarten vom übrigen Wohnraum separiert ist.
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